Corona: Welche Regeln wurden am Freitag beschlossen
Am Freitag haben sich Bund und Länder, angesichts der stark steigenden Infektionen aufgrund der Omikron-Variante, unter anderem auf eine Verkürzung der Isolations- und Quarantänezeiten geeinigt. Dies soll zukünftig dafür sorgen, dass die Grundversorgung nicht zusammenbricht, wenn sich außerordentlich viele Menschen gleichzeitig infizieren.
Die Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse erfolgt in den einzelnen Bundesländern. Doch ein konkretes Datum, ab wann die Regeln gelten, wurde bis jetzt nicht genannt. Jedoch gehen einige Institutionen davon aus, dass die Regeln in kürze gelten.
Welche kürzeren Quarantäne- und Isolationszeiten gelten zukünftig?
- Keine Quarantäne für Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, frisch doppelt geimpft sind, nach Ablauf der 14-tägigen Wartezeit, geimpft und genesen oder frisch genesen sind.
- Für alle nicht genannten soll die Isolation oder Quarantäne zu Infizierten in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn die Personen keine Symptome mehr zeigen. Es besteht auch die Möglichkeit, die Zehn-Tages-Frist zu verkürzen, indem man sich nach sieben Tagen mit einem PCR- oder zertifizierten Schnelltest freitestet.
- Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung besteht bereits nach fünf Tagen die Möglichkeit, sich als Kontaktpersonen aus der Quarantäne frei zu testen. Ebenfalls mit einem PCR- oder Schnelltest
- Krankenhauspersonal und Pflegekräfte können sich aus der Isolation oder Quarantäne nach sieben Tagen nur mit einem PCR-Test freitesten.
Zukünftig 2G plus für Gaststätten
Die geltenden Zugangsregeln für Restaurants, Cafés und Kneipen werden hingegen verschärft. Zukünftig gilt bundesweit und unabhängig von den Infektionszahlen eine 2G-plus-Regel.
Nach der zukünftigen 2G-plus-Regel haben Zugang zu Gaststätten folgende Personen:
- Geimpfte und Genesene: Nur mit einem tagesaktuellen negativen Testnachweis
- Personen mit Auffrischungsimpfung (Booster): Ohne zusätzlichen Test. Der Booster-Nachweis soll ab dem Tag der Auffrischungsimpfung gelten.
Ob diese Regelung auch in Bayern umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Bayerns Regierung hatte sich bereits im Vorfeld kritisch dazu geäußert. Sie wolle zuerst Gespräche mit Virologen und dem Gaststättenverband führen. „Man müsse „genau abwägen“, ob die 2G-plus-Regel für Bayern verhältnismäßig sei,“ so der bayrische Gesundheitsminister. Schankwirtschaften, Clubs und Diskotheken sind in Bayern schon länger geschlossen.
In eine andere Richtung denkt auch Hubert Aiwanger von den Freien Wählern „Für mich ist es aktuell nicht begründbar, dass wir die Maßnahmen nochmal verschärfen, sondern im Gegenteil: ich würde es jetzt im Wirtshaus so lassen wie es ist. Hier haben wir 2G. Ich würde sogar eher überlegen auch Ungeimpften wieder mit einem Test den Zutritt zu erlauben“
Die Kontaktbeschränkungen bleiben wie sie sind
Das heißt:
- Bei privaten Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen sind maximal zehn Personen erlaubt.
- Für nicht Geimpfte und nicht Genesene Menschen gilt weiter, die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes dürfen sich treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14 Lebensjahres sind ausgenommen.
Kino, Theater und kulturelle Veranstaltungen
Für Kinos, Theater und kulturelle Veranstaltungen gilt weiterhin bundesweit nur die 2G-Regel. In Bayern hat hier bereits das strengere 2G plus eingeführt.